Die alten aarburger geschlechter

Obwohl Aarburg zufolge seiner Zugehörigkeit zum Amt keine Stadt im damaligen Rechtssinne war, steht ausser Zweifel, dass es schon früh ein Aarburger Bürgerrecht gegeben hat. Ursprünglich war für die Erwerbung des Bürgerrechts der Besitz einer eigenen Liegenschaft unerlässliche Voraussetzung; erst in späteren Jahrhunderten konnte dasselbe durch Einkauf erworben werden.

 

Es gibt keine zuverlässigen Angaben über den Ursprung des Aarburger Bürgerrechtes, die ältesten Bürgergeschlechter und deren Wappen. Die ersten schriftlichen Akten über Aufnahmen ins Aarburger Bürgerrecht finden sich zu Beginn  des 16. Jahrhunderts. Über diese Familien ist für diesen Zeitraum wenig mehr bekannt als Name und allenfalls Vorname der neu Eingebürgerten und das Einbürgerungsjahr. Von diesen Familien sind jedoch die Wappen überliefert, welche bis zur Innenrenovation von 2009/10 die Fenster der Stadtkirche schmückten.

 

Viele der Bürgergeschlechter sind auch in anderen Gemeinden in der nahen und weiten Umgebung zu finden. Es ist anzunehmen, dass diese Familien nach Aarburg gezogen sind, sesshaft wurden und nach einer gewissen Zeit das Aarburger Bürgerrecht erwarben. Einige Familien, deren Wappen unten abgebildet ist, sind ausgestorben.

 

Quellen: Jakob Bolliger "Aarburg: Festung, Stadt und Amt" (Ausgabe 1998); Aarburger Neujahrsblatt

Die abgebildeten Familienwappen wurden von 1989-1995 im Aarburger Neujahrsblatt veröffentlicht.

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