Ortsbürger sind die alteingesessenen Aarburger Familien
Weiter hinzu kommen die eingebürgerten Personen
Mitglied der Ortsbürgergemeinde ist,
wer Aarburger Bürger ist und das Bürgerrecht der Ortsbürgergemeinde (OG) besitzt. Dieses Bürgerrecht wird in der Regel durch Geburt (Abstammung von einem Ortsbürger) erworben.
Wer "normaler" Aarburger Bürger (also der Einwohnergemeinde) ist, kann sich bei der Ortsbürgergemeinde einbürgern lassen. Voraussetzungen sind langjähriger Wohnsitz in Aarburg und enge Verbundenheit für die Belange des Waldes bzw. der Ortsbürgergemeinde. Diese führt von Zeit zu Zeit Aktionen durch, in denen Bürger der Einwohnergemeinde erleichtert Ortsbürger werden können, letztmals fand eine solche Aktion im Jahre 2016 statt.
Exekutive, Legislative
Der Gemeinderat Aarburg ist Exekutive der Einwohnergemeinde (EG) als auch der Ortsbürgergemeinde. Die Verwaltung der OG erfolgt, wie auch diejenige der EG, durch die Gemeindeverwaltung.
Die Ortsbürger beschliessen an der jährlich zwei Mal stattfindenden Ortsbürger-Gemeindeversammlung (=Legislative) über das Ortsbürgergut und die Geschäfte der OG.
Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGPK) der OG
Die FGPK der Ortsbürgergemeinde setzt sich aus drei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied, welche von der Ortsbürger-Gemeindeversammlung auf die Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden, zusammen. Das Gremium ist unter anderem zuständig für die Prüfung sämtlicher Geschäfte, welche der Ortsbürger-Gemeindeversammlung vorgelegt werden. Er stellt zu den Geschäften Bericht und Antrag zu Handen der Stimmberechtigten.
Mitglieder
Hug Heinz Präsident
Bürgi Christoph Vizepräsident
Wagner Diana
Turban Daniel Ersatzmitglied
Ortsbürgerkommission (OGK)
Das fünfköpfige Gremium ist eine gemeinderätliche Kommission, welche vom Gemeinderat auf Amtsdauer (vier Jahre) gewählt wird. Die OGK berät den Gemeinderat in allen Belangen der Ortsbürgergemeinde.
Mitglieder
Spielmann Alois Präsident
Walser Rolf Vizepräsident, Vertreter Stadtrat
Schär Peter
Walser Daniela
Achermann Kurt